Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Auch mit Anhänger bis 750 kg . Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg, darf dieser auch mit der Klasse B gefahren werden, sofern die zulässige Gesamtmasse des PKW plus die zulässige Gesamtmasse des Anhängers = 3.500 kg nicht übersteigt.
Eingeschlossene Klassen: AM und L.
Es liegt uns am Herzen, unsere Fahrschüler auf das „echte Fahrerleben“ vorzubereiten. Dazu gehört unserer Ansicht nach auch das Durchführen einer Langstreckenfahrt. Daher kombinieren wir die Sonderfahrten gerne mit längeren Strecken von 200 – 300 km. Auf diese Weise bekommst du auch ein Gefühl dafür, wie sich eine längere Fahrt anfühlt.
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