Startseite » Dein Weg zum Führerschein » Begleitetes Fahren BF17
Du kennst das: Es gibt verschiedene Aktivitäten, die erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt sind, obwohl man sich bereits früher darauf freut. Dazu gehört definitiv das Autofahren! Doch seit die Gesetzgebung das Begleitete Fahren (BF 17) eingeführt hat, besteht die Möglichkeit, den Führerschein bereits mit 17 Jahren zu erwerben. Ab einem Alter von 16 ½ Jahren kannst du daher schon mit der Fahrausbildung beginnen. Die theoretische Prüfung darfst du erst ab einem Alter von 16 Jahren und 9 Monaten absolvieren.
Das Ganze gestaltet sich folgendermaßen: Nach bestandener Prüfung erhältst du bereits im Alter von 17 Jahren eine vorläufige Fahrerlaubnis in Form einer Prüfungsbescheinigung. Allerdings musst du in diesem Fall mit einer Begleitperson fahren, die du bei Antragstellung eintragen lassen kannst.
Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt, wenn du 18 Jahre alt wirst. Zu diesem Zeitpunkt bekommst du von der zuständigen Führerscheinstelle den EU-Kartenführerschein ausgehändigt. Dann kannst du deinen „richtigen“ Führerschein abholen und dir die Bescheinigung zur Erinnerung an die Pinwand tackern.
Der Grundgedanke hinter BF17 besteht darin, dass Jugendliche von den Erfahrungen Erwachsener profitieren können, sei es von Eltern, Bekannten oder Mitarbeitenden des Ausbildungsbetriebs. Wichtig ist, dass sie bestimmte Kriterien erfüllen. Wenn dies der Fall ist, können sie problemlos als Begleitpersonen für BF17 fungieren.
Es gibt kein gesetzliches Limit für die Anzahl der benennbaren Begleitpersonen. Es ist daher ratsam, so viele wie möglich zu benennen. Für die Benennung der ersten Begleitperson/en wird das „Beiblatt für eine Begleitperson“ verwendet. Wenn du später weitere Begleitpersonen hinzufügen möchtest, kannst du dies mit dem „Antrag auf Nachtragung von Begleitpersonen“ tun.
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor deinem 17. bzw. 18. Geburtstag abgelegt werden, während die praktische Prüfung maximal 1 Monat vor deinem Geburtstag absolviert werden kann. Nach erfolgreichem Abschluss beider Prüfungen erhältst du die Prüfbescheinigung, und mit ihrer Ausstellung beginnt deine zweijährige Probezeit.
Es gibt keine Einschränkung hinsichtlich der Anzahl der Begleitpersonen, die du für das BF17-Programm auswählst. Normalerweise werden zwei Begleitpersonen benannt, aber du musst in deinem Antrag mindestens eine Person angeben. Um sicherzustellen, dass du möglichst oft selbst fahren kannst, solltest du erwägen, weitere Begleitpersonen anzugeben. Je mehr Personen auf der Prüfungsbescheinigung vermerkt sind, desto öfter kannst du die Gelegenheit nutzen, Fahrpraxis zu sammeln!
Nein, abgesehen von den geringfügigen Verwaltungsgebühren. Zu Beginn erhalten 17-Jährige eine sogenannte „Prüfungsbescheinigung“, auf der die Begleitpersonen eingetragen sind. Nach erfolgreich absolvierter Fahrprüfung erhältst du eine Bestätigung, die du bei deiner Gemeinde vorlegen musst, um die Prüfungsbescheinigung zu erhalten.
Ja, allerdings gibt es Einschränkungen. Als Teilnehmer des BF17-Programms darfst du unter Berücksichtigung der deutschen Begleitauflagen mittlerweile auch in Österreich Auto fahren. Es ist jedoch dringend ratsam, dies vorher mit deiner Haftpflichtversicherung zu klären.
Das Übertreten der Fahrerlaubnis-Verordnung stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar, der dazu führt, dass dir die Fahrerlaubnis entzogen wird. Wenn dieser Verstoß während der Probezeit auftritt (was sehr wahrscheinlich ist), drohen neben einem Bußgeld auch eine Verlängerung der Probezeit. Außerdem wirst du vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ein Aufbauseminar absolvieren müssen und erhältst einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Es wird daher dringend davon abgeraten, solche Regelverstöße zu begehen!
In jedem Fall muss die Versicherungspolice für das von dir genutzte Auto angepasst werden. In einigen Fällen ist im Versicherungsvertrag ein Mindestalter des Fahrers oder der Fahrerin festgelegt, was mit niedrigeren Versicherungsbeiträgen belohnt wird. Wenn dies nicht angepasst wird, könntest du im Schadensfall große Probleme bekommen.
Nein, du trägst immer die volle Verantwortung für das Führen des Fahrzeugs. Bei jedem Verstoß haftest du persönlich.
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